Das Deutsche Sportabzeichen wird verliehen:
als Deutsches Sportabzeichen für Kinder und Jugendliche an Jungen und Mädchen, ab dem Kalenderjahr, in dem das 6. Lebensjahr vollendet wird
als Deutsches Sportabzeichen an Erwachsene, ab dem Kalenderjahr, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird.
Das Deutsche Sportabzeichen ist ein Ehrenzeichen der Bundesrepublik Deutschland mit Ordenscharakter und wird an Männer und Frauen verliehen, die in einem Kalenderjahr (01.01.-31.12.) die Leistungsanforderungen erfüllt haben. Pro Kalenderjahr kann es einmal erworben und beurkundet werden.
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Wir wünschen unseren bisherigen Absolventen Falk, Tim, Iaen, Jule, Angelina Fabienne, Aaron, Erik-Nikolas, Josefine, Kim und Carl-Lennart viel Erfolg beim beruflichen Werdegang auf dem Weg zur FH Polizei Sachsen-Anhalt oder beim Zoll.